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   VG Cottbus, 14.08.2008 - 4 K 123/05   

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https://dejure.org/2008,42422
VG Cottbus, 14.08.2008 - 4 K 123/05 (https://dejure.org/2008,42422)
VG Cottbus, Entscheidung vom 14.08.2008 - 4 K 123/05 (https://dejure.org/2008,42422)
VG Cottbus, Entscheidung vom 14. August 2008 - 4 K 123/05 (https://dejure.org/2008,42422)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Brandenburg, 01.02.2007 - 5 U 36/06

    Öffentliche Energieversorgung: Verständnis des Merkmals der Nutzung einer Anlage

    Auszug aus VG Cottbus, 14.08.2008 - 4 K 123/05
    Mit dem Begriff der Leitungstrasse wollte der Gesetzgeber den tatsächlich beanspruchten Grundstücksteil kennzeichnen; entscheidend ist demgemäß die Inanspruchnahme des Grundstücks zum Stichtag (vgl. Brandenburgisches OLG, Urteil vom 1. Februar 2007 - 5 U 36/06 - Juris, RNr. 26).

    Die Dienstbarkeit soll damit den im Beitrittszeitpunkt bestehenden Status quo und mithin den Umfang der Anlage, der am 3. Oktober 1990 bestanden hat, absichern (vgl. amtliche Begründung, BR-Drucks 916/94, S. 18 f.); insofern reicht es - anders als nach der Rechtsprechung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts zur unmittelbaren Anwendung des § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG auf Energieanlagen (Urteil vom 1. Februar 2007, a. a. O., RNr. 27) - nicht aus, dass mit der Realisierung der Anlage lediglich begonnen wurde, sondern die Anlage muss am Stichtag bereits in ihrer der Dienstbarkeit zugrunde liegenden Art und Größe hergestellt gewesen sein.

  • VG Halle, 01.10.2003 - 5 A 9/03
    Auszug aus VG Cottbus, 14.08.2008 - 4 K 123/05
    Da mithin alle Voraussetzungen für eine Duldungspflicht der Klägerinnen auf der Grundlage von § 9 Abs. 1 Satz 1, Abs. 9 Satz 1 GBBerG i. V. m. §§ 1 Satz 1, 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b) bb) SachenR-DV erfüllt sind, kann dahinstehen, ob der Folgenbeseitigungsanspruch hier auch wegen eines gesetzlich normierten vorläufigen Besitzrechts des Nutzers aus §§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, 9 Abs. 1 Satz 4 des Verkehrsflächenbereinigungsgesetzes nicht eingreift (vgl. VG Halle, Urteil vom 1. Oktober 2003 - 5 A 9/03 - juris).
  • BGH, 28.11.2003 - V ZR 129/03

    Absicherung von Altenergieanlagen in den neuen Ländern

    Auszug aus VG Cottbus, 14.08.2008 - 4 K 123/05
    Diese Regelung ist verfassungsgemäß (BGH, Urteil vom 28. November 2003 - V ZR 129/03 -, BGHZ 157, 144).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.04.1983 - 11 A 424/82

    Feuerwehrgerätehaus - § 40 VwGO, öffentlich-rechtlicher nachbarrechtlicher

    Auszug aus VG Cottbus, 14.08.2008 - 4 K 123/05
    23 Der sich aus dem verletzten Grundrecht (z.B.: Art. 14 Abs. 1, Art. 2 Abs. 2 GG) ergebende schlichte öffentlich-rechtliche Abwehranspruch, gerichtet auf ein bloßes Unterlassen künftiger rechtswidriger hoheitlicher Einwirkungen (vgl. OVG NW DÖV 1983, 1020=NJW 1984, 1982), ist für das auf Unterlassung der Nutzung des Sickerbecken gerichtete Klagebegehren nicht einschlägig.
  • BVerwG, 06.09.1988 - 4 C 26.88

    Folgenbeseitigungsanspruch - Ausschluss - Verwirklichung - Unzulässige

    Auszug aus VG Cottbus, 14.08.2008 - 4 K 123/05
    Es kann dahinstehen, ob vor diesem Zeitpunkt eine Duldungspflicht hinsichtlich der Nutzung des Beckens bestanden hat, da der Folgenbeseitigungsanspruch voraussetzt, dass der rechtswidrige Zustand fortdauert; maßgeblich für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des schädigenden Zustands ist der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung (BVerwGE 80, 178, 180 f.; Ossenbühl, a. a. O., S. 317).
  • BVerwG, 23.05.1989 - 7 C 2.87

    Transzendentale Meditation

    Auszug aus VG Cottbus, 14.08.2008 - 4 K 123/05
    Dabei knüpft der Folgenbeseitigungsanspruch nicht an die Rechtswidrigkeit des Eingriffsaktes, sondern an die Rechtswidrigkeit des dadurch geschaffenen Zustands an (BVerwGE 82, 76, 95).
  • BVerwG, 21.03.2002 - 4 CN 14.00

    Bauleitplanung; Vorhaben- und Erschließungsplan; Abwägungsgebot; Eigentumsschutz;

    Auszug aus VG Cottbus, 14.08.2008 - 4 K 123/05
    Abwasser im Sinne des allgemeinen, historisch gewachsenen Sprachverständnisses - wie es etwa das diesbezüglich keine wasserrechtliche Legaldefinition enthaltene Wasserhaushaltsgesetz (WHG) voraussetzt - ist auch das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen abfließende und gesammelte Wasser (Niederschlagswasser, s. Czychowski/Reinhardt, WHG, 9. Auflage 2007, § 7a RNr. 4 m. w. N.; BVerwG, Urteil vom 21. März 2002-4 CN 14.00 -, NuR 2003, 222, 223; sowie die entsprechenden landesrechtlichen Legaldefinitionen in § 29d Abs. 2 Satz 1 BWG, § 64 Abs. 1 Satz 1 BbgWG).
  • BVerwG, 26.08.1993 - 4 C 24.91

    Sackgasse Bargteheide - Zu den Voraussetzungen und Ausschlußgründen für einen

    Auszug aus VG Cottbus, 14.08.2008 - 4 K 123/05
    Der durch Richterrecht geprägte Anspruch auf Folgenbeseitigung besitzt voneinander zu trennende allgemeine tatbestandliche Voraussetzungen und im Einzelfall gegebene "rechtsvernichtende" Ausschlussgründe (vgl. hierzu und zum Folgenden: BVerwGE 94, 100, 104 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 28.02.2007 - 12 ME 95/07

    Bedingungen für den Eintritt und die Erstreckung einer Widmungsvermutung auf den

    Auszug aus VG Cottbus, 14.08.2008 - 4 K 123/05
    Eine Duldungspflicht besteht hier zwar nicht auf der Grundlage einer Widmung der betreffenden Fläche als öffentliche Straße, der zufolge das Eigentum an dem Straßengrundstück durch die öffentliche Zweckbestimmung der Straße gemäß Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG beschränkt wäre (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 28. Februar 2007 - 12 ME 95/07 -, NordÖR 2007, 253, 254).
  • VG Mainz, 08.04.2005 - 4 K 124/05
    Auszug aus VG Cottbus, 14.08.2008 - 4 K 123/05
    Jedenfalls ist das Sickerbecken nach den als bisheriges Recht im Sinne des § 48 Abs. 7 Satz 1 BbgStrG maßgeblichen, vor dem Inkrafttreten des Brandenburgischen Straßengesetzes am 16. Juni 1992 geltenden straßenrechtlichen Vorschriften nicht Teil einer zur Zeit der DDR öffentlich genutzten Straße geworden (zu den diesbezüglichen rechtlichen Voraussetzungen s. im Einzelnen Urteil der Kammer vom 14. August 2008 - 4 K 124/05 - UA S. 11 ff. m.w.N.).
  • OVG Berlin, 10.11.2004 - 1 B 8.04

    Feststellung der Öffentlichkeit eines zur Zeit der DDR öffentlichen Weges nach

  • BGH, 26.11.2021 - V ZR 273/20

    Fortleitung von Abwasser durch zum öffentlichen Leitungsnetz gehörende

    Nach der amtlichen Begründung der Verordnung sollten mit dem Begriff der "Fortleitung" alle Anlagen von dem Beginn bis zu dem Ende der Leitung, ausgenommen Wasserwerke und Abwasserbehandlungsanlagen, umfasst sein (BR-Drucks. 916/94 S. 18; so auch VG Cottbus, Urteil vom 14. August 2008 - 4 K 123/05, juris Rn. 30).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.10.2023 - 9 B 5.15

    Müggelspreeniederung; Renaturierung; oberseitige Altarmwiederanschlüsse;

    Ein Anspruch auf Störungsquellenbeseitigung wird teilweise nicht dem allgemeinen öffentlich-rechtlichen Beseitigungs-, sondern dem Folgenbeseitigungsanspruch zugerechnet (vgl. etwa OVG Münster, Urteil vom 28. April 1983 - 11 A 424/82 -, juris, OVGE MüLü 36, 239 ff. ; VG Cottbus, Urteil vom 14. August 2008 - 4 K 123/05 -, juris, Rn. 23; ablehnend Schwabe, DÖV 1984, 387 ff.).
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